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Wie können wir Ihnen helfen?
Hier finden Sie Antworten auf alle Mieterthemen.
Häufig gestellte Fragen
Allgemein
Hierzu gibt es drei Möglichkeiten.
Sie richten ein Mietkonto bei der Gabler Saliter Bank ein (https://www.steinwiese-immobilien.de/Download). Dieses kostet sie monatlich 3 € und ist als reines Durchgangskonto zu betrachten. Dort gehen die Mieten ein und werden eventuell noch mit dem Hausgeld verrechnet. Anschließend erfolgt eine Ausschüttung des übrig gebliebenen Betrages auf ein weiteres Konto Ihrer Wahl. Sollten Sie mehrere Immobilien von uns haben, können alle über dieses Mietkonto abgerechnet werden. (Empfehlung)
Die andere Möglichkeit wäre die Erstellung eines normalen Kontos inklusive der Einrichtung eines Onlinebanking-Zugangs (FinTS) für die Firma SteinWiese. Meist fallen hierfür Gebühren bei Ihrer Bank an.
Die letzte Möglichkeit ist, dass Sie selbst den Mieteingang auf einem Konto Ihrer Wahl prüfen wollen und SteinWiese lediglich bei Ausbleibend er Miete informieren. In diesem Fall kann auch das Hausgeld nicht verrechnet werden (Wenn SteinWiese die WEG-Verwaltung hat).
In diesem Fall erhalten Sie zwei Zahlungen:
zum einen die reguläre Mietzahlung inklusive Nebenkosten des Mieters (über Steinwiese) und zum anderen eine zusätzliche Zahlung über die Differenz zur Mietgarantie von einem Konto der Gerlach Immobilien Gruppe.
Voraussetzung ist, dass Sie den Verwaltervertrag bereits unterschrieben an uns übermittelt haben. Ohne diesen kann der Mieter nicht über den Eigentümerwechsel informiert werden.
In diesem Fall erhalten Sie eine Zahlung. Die Hanseatische Wohnungsgenossenschaft als Mieter überweist die Miete bis zum 3. Werktag an Steinwiese. Ab dem 4. Werktag kümmert sich Steinwiese um das Auskehren.
Die Mietzahlungen gehen zunächst bei Steinwiese ein. Dort werden sie in der Regel am 4. oder 5. Werktag eines Monats verbucht und anschließend an die Vermieter ausgekehrt.
Wenn Sie die SEV (Sondereigentumsverwaltung) nicht beauftragt haben, kümmern Sie sich selbst um die Verwaltung Ihres Sondereigentums. Das betrifft insbesondere die Kommunikation mit dem Mieter, die Organisation von Reparaturen innerhalb der Wohnung, die Prüfung mietbezogener Themen und gegebenenfalls die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. + Erstellung einer jährlichen Abrechnung
Sofern Steinwiese nicht mit der SEV beauftragt ist, erfolgen diese Leistungen nicht automatisch über die Verwaltung. Bitte beachten Sie daher, dass Sie sich in diesen Fällen eigenständig um die entsprechenden Angelegenheiten kümmern oder einen separaten Dienstleister beauftragen müssen.
Wenn Steinwiese auch die WEG-Verwaltung übernimmt, kann das Hausgeld mit der Miete des Mieters verrechnet werden. In diesem Fall wird nur der verbleibende Überschuss an Sie ausgezahlt. Falls Sie das nicht wünschen, teilen Sie dies bitte vorab aktiv mit.
Wenn Steinwiese die WEG-Verwaltung nicht übernimmt, liegt es in Ihrem Ermessen, das Hausgeld per Lastschriftmandat oder Dauerauftrag zu zahlen.
Sollten Sie telefonisch niemanden erreichen, können Sie alternativ per E-Mail Kontakt aufnehmen oder einen Rückruf anfordern. In der Regel erfolgt eine Rückmeldung innerhalb von 2 bis 3 Werktagen. Gegebenenfalls stehen Ihnen auch eine KI-gestützte Auskunft oder ein Rückrufservice zur Verfügung.
Email: support@steinwiese-immobilien.de
Tel.: 04243 6350001
Als aktueller Eigentümer erhalten Sie die Abrechnung aufgrund der gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich zunächst selbst. Im Kaufvertrag ist jedoch in der Regel eine Aufteilung der Kosten zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart. Das bedeutet, dass Sie die entsprechenden Kosten beim Verkäufer geltend machen müssen. Nach Absprache kann dieses Vorgehen auch durch Steinwiese unterstützt oder übernommen werden.
Tritt ein Schaden in Ihrer Wohnung auf, meldet sich der Mieter in der Regel zunächst bei Steinwiese. Anschließend wird Kontakt mit Ihnen aufgenommen, um das weitere Vorgehen zur Schadensbehebung abzustimmen.
Wichtig: Die Kosten für solche Maßnahmen tragen grundsätzlich Sie als Eigentümer. Maßnahmen, die durch ein Renovierungsversprechen abgedeckt sind, können nach Rücksprache mit der Gerlach Immobilien Gruppe gegebenenfalls noch durch den Verkäufer veranlasst werden.
Steinwiese mahnt den jeweiligen Mieter an und informiert Sie über den Mietrückstand. Wenn die Ursache für die ausstehende Miete durch Steinwiese geklärt wird und der Rückstand kurzfristig durch den Mieter ausgeglichen wird, erfolgt in der Regel kein Ausgleich durch den Mietgarantiegeber.
Sollte jedoch mehr als eine Monatsmiete rückständig sein, gleicht der Mietgarantiegeber die ausstehende Miete in der Regel innerhalb des zweiten Monats aus. Parallel dazu kümmert sich Steinwiese um die weiteren rechtlichen Schritte, zum Beispiel Mahnverfahren, Eintreibung der Forderung oder fristlose Kündigung.
Es empfiehlt sich, immer einen finanziellen Puffer einzuplanen. Auch bei vermieteten Wohnungen können zusätzliche Kosten entstehen, zum Beispiel durch Instandhaltungen, Nachzahlungen aus Abrechnungen oder vorübergehende Mietausfälle. Ein ausreichender Puffer hilft dabei, solche Situationen sicher zu überbrücken.
Wenn Sie eine Zahlung der Gerlach Group vermissen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: service@gerlachgroup.de
Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung des Wohnungseigentümers an die Wohnungseigentümergemeinschaft. Es dient zur Deckung der laufenden Kosten des Gemeinschaftseigentums und ist grundsätzlich immer vom Eigentümer zu zahlen. Dies ist in der Regel auch im Kaufvertrag festgehalten.
Davon zu unterscheiden sind die Nebenkosten im Mietverhältnis. Diese bestehen sich aus dem umlagefähigen Kostenanteil aus Ihrem Wirtschaftsplan zzgl. der vierteljährlich zu zahlenden Grundsteuer.
Option 1: Ich komme meiner Instandhaltungspflicht als Eigentümer nach und lasse den aufgetretenen Schaden durch eine von mir oder der Sondereigentumsverwaltung beauftragen Firma instandsetzen.
Option 2: Ich schreibe eine Email an Service@gerlachgroup.de und kläre ab, ob eine vorzeitige Einlösung des entsprechenden Punktes aus dem Renovierungsversprechen möglich ist. Sollte dieser Fall eintreten, wird die Kompensationszahlung bei Nichtauszug des Mieters um die entsprechenden Kosten verringert.
Die Sondereigentumsverwaltung wird eine Einschätzung zur juristischen Durchsetzung der Mieterhöhung geben. Sollte sie positiv sein und das Klageverfahren angestrebt werden, müssen Sie als Eigentümer die Kosten dafür verauslagen und können sich diese im Nachgang von uns erstatten lassen. Bitte bedenken Sie, wenn eine Mieterhöhung nicht rechtzeitig veranlasst wurde, sich die Differenzzahlung seitens der Gerlach Immobilien Gruppe verringern kann. Dies gilt nicht, sollte Ihr Mieter bereits die Hanseatische Wohnungsgenossenschaft eG sein.
Ich melde der Gerlach Immobilien Gruppe an die neue Höhe der Kaltmiete mit entsprechendem Wirksamkeitsdatum der Mieterhöhung, damit die die Differenzzahlung zur Mietgarantie angepasst werden kann. Dies gilt nicht, sollte Ihr Mieter bereits die Hanseatische Wohnungsgenossenschaft eG sein.
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